Bei einer Zwangsstörung unterscheidet der Psychotherapeut grundsätzlich zwischen Zwangshandlungen und Zwangsgedanken. Den Zwangshandlungen liegen häufig Zwangsgedanken zu Grunde. Als Beispiel sei hier der sogenannte Waschzwang genannt. Dieser beinhaltet, dass Betroffene sich bis zu 20-30 Mal am Tag die Hände waschen. Der auslösende Gedanke der hinter einem solchen Waschzwang steht ist eine, häufig irrationale, Furcht vor Bakterien oder Schmutz. Durch das häufige, intensive und oft ritualisierte Waschen kommt es an den betroffenen Körperstellen, in den allermeisten Fällen sind das die Hände, zu Verletzungen der Haut, teilweise auch zu stark schmerzenden Ekzemen. Weitere Formen einer Zwangsstörung vom Handlungstypus können Kontrollzwänge oder Wiederholungszwänge sein. Bei diesen Formen muss z.B. das Türschloss in einer bestimmten, Anzahl von Wiederholungen auf Verschluss kontrolliert werden. Oder eine bestimmte Handlung muss, häufig ritualisiert, wiederholt werden.
Zwangsgedanken und Zwangsstörung
Zwangsgedanken hingegen sind inhaltliche Denkstörungen, zum Beispiel in Form von sich immer wieder aufdrängenden Denkinhalten. Diese reichen von Zwangsideen und -befürchtungen, wie zum Beispiel die Befürchtung seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht zu haben, über aggressive Zwangsgedanken, zum Beispiel Befürchtungen jemandem unbeabsichtigt Schaden zuzufügen, bis hin zu Zählzwängen, hier werden bestimmte Dinge immer und immer wieder gezählt und einem Grübelzwang. Dieser beinhaltet, dass bestimmte Themen wieder und wieder durchdacht werden müssen. Es ist nicht möglich, dabei zu einer Entscheidung oder zu einer Lösung zu kommen.
Die Betroffenen haben zwar eine Einsicht in ihren Krankheitszustand, sie können aber von der Zwangsausführung nicht ablassen und erleben diesen Zustand als äußerst qualvoll. In Folge treten daher häufig auch begleitende depressive Symptome auf.
Das psychotherapeutische Vorgehen bei einer Zwangsstörung
Eine Psychotherapie im Richtlinienverfahren kognitive Verhaltenstherapie würde hier zunächst das Ziel verfolgen die den Zwang auslösenden und aufrechterhaltenden Faktoren zu bestimmen und zu klären welche Bedeutung und Funktion sie im Einzelfall für die Betroffenen haben. Schließlich würde mit der Patientin oder dem Patienten trainiert über Expositionsverfahren die Zwänge abzubauen. Die Wirksamkeit der kognitiven Verhaltenstherapie ist bei einer Zwangsstörung wissenschaftlich gut belegt. Bei besonders stark ausgeprägten Symptomen einer Zwangsstörung kann eine begleitende medikamentöse Therapie sinnvoll sein. In diesem Fall erfolgt die Therapieplanung in enger Abstimmung mit dem behandelnden Facharzt bzw. Psychiater.
Noch Fragen zur Zwangsstörung?
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