Der kleine Prinz war schon lange durch Sand, Felsen und Schnee gewandert. Da entdeckte er endlich eine Straße. Und alle Straßen führen zu den Menschen.
Der kleine Prinz, Antoine de Saint-Exupéry
Psychotherapeut für Kinder und Jugendliche
Kay Thurm
Willkommen in meiner Psychotherapiepraxis
für Kinder und Jugendliche in Mönchengladbach

Fragen (FAQ)

Im folgenden finden sie einige häufig gestellte Fragen rund um das Thema Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Diese Seite kann natürlich nicht das persönliche Gespräch und das sich daraus ergebende Vertrauensverhältnis zwischen Patientin bzw. Patient und Therapeut ersetzen.  Dies ist auch nicht die Zielsetzung dieser Seite. Vielmehr sind die hier dargestellten Informationen als kleine Orientierungshilfe gedacht um Eltern und Jugendlichen die ersten Schritte zu erleichtern.

Was ist der Unterschied zwischen Psychologe, Psychiater und Psychotherapeut?

Psychologe:

Als Psychologe bezeichnet man eine Person, die Psychologie studiert hat. Am Kürzel hinter dem Namen erkennt man ob derjenige einen Bachelor (BA) oder Master (MA) Abschluss gemacht hat. Der Master Abschluss ist gleichzusetzen mit dem früher vergebenen Diplom Abschluss. Tatsächlich werden einige Psychologen nach ihrem Studium Psychotherapeuten, jedoch wählt eine grosse Zahl der Psychologen andere Arbeitsfelder z.B. im sozialen oder wirtschaftlichen Bereich.

Psychiater:

Psychiater sind Ärzte mit einer Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Ihre Ausbildung und Arbeitsweise ist von einer körperlichen Sicht auf Ursachen und Heilungsmöglichkeiten von psychischen Problemen bestimmt. Die Behandlung mit Medikamenten (Psychopharmaka) steht bei Psychiatern daher im Vordergrund und kann von psychotherapeutischen Massnahmen begleitet sein.

Es gibt noch weitere Ärzte, die psychotherapeutisch tätig sein können: Dazu gehören zum einen die Fachärzte der Nervenheilkunde, der Neurologie, der psychotherapeutischen Medizin und der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Zum anderen sind dies alle weiteren Ärzte anderer Fachrichtungen mit einer Weiterbildung in Psychotherapie
approbierte

Psychotherapeuten:

approbierte Psychotherapeuten dürfen sich Personen nennen die eine staatlich anerkannte Prüfung vor dem Landesprüfungsamt als Psychotherapeut in einer der drei Richtlinienverfahren Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie abgelegt haben und von der Psychotherapeutenkammer ihre Approbation erhalten haben. Sie sind zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie berechtigt und rechnen in der Regel mit den Krankenkassen direkt ab.

Heilpraktiker als Psychotherapeuten

Psychotherapie wird darüber hinaus zB. auch von Heilpraktikern und Theologen ausgeübt. Zumeist sind sie nach dem Heilpraktikergesetz zugelassen und rechnen nicht über Krankenkassen ab.

Was ist heilkundliche Psychotherapie und welche Vorausetzungen müssen erfüllt sein?

in Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, die zur Ausübung von heilkundlicher Psychotherapie berechtigen:

Zum einen die ursprünglich den Ärzten vorbehaltene Approbation (auch: „Bestallung“), die diese nach erfolgter Qualifikation (v.a. Medizinstudium, Promotion und Praktikumszeit) erhalten. Nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 können auch Psychologen mit bestimmten Qualifikationen (Psychologiestudium, eine gesetzlich anerkannte Weiterbildung nach einem Richtlinienverfahren, Praktikumszeit) die Approbation erhalten. Im Rahmen von Übergangsregelungen konnten Psychotherapeuten auch unter anderen Voraussetzungen eine Approbation erwerben. Die Approbation ist Voraussetzung für die „Zulassung“, d.h. dass sich ein Psychotherapeut an einem bestimmten Ort niederlassen darf und seine Behandlungen über die Krankenkasse abrechnen kann.
Zum zweiten darf Psychotherapie ausüben, wer eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) vom Gesundheitsamt erhalten hat. Seit 1993 wird differenziert in Heilpraktiker mit Vollzulassung und Heilpraktiker mit Zulassung eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie ist unter anderem eine bei einem Gesundheitsamt bestandene Prüfung oder ein Psychologiediplom. Neben den schon erwähnten Heilpraktikern, Pädagogen, Sozialpädagogen etc., arbeiten auch viele psychotherapeutisch tätige Psychologen auf dieser Basis. In der Regel rechnet diese Gruppe nicht über die Krankenkasse ab.
Da es sich bei den vorgenannten Begriffen zum Teil um formale Kriterien handelt, ist es vor einer Aufnahme einer Behandlung wichtig, sich zu vergewissern, dass auch die inhaltliche Qualifikation des Psychotherapeuten möglichst hoch ist. Hinweise auf inhaltliche Qualifikation geben Art, Umfang und Qualität der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildungen, berufliche Erfahrungen, Spezialisierungen etc..

Quelle: Therapie.de